der Begriff „Webinar“ ist Lizenzrechtlich geschützt – was nun?

Wie sind wir nun im Projekt: Kompetenzzentrum digitales Lernen damit umgegangen?

Der Begriff „Webinar“ wird aus allen öffentlichen Ausschreibungen zu tilgen sein und nicht mehr verwendet.

Die alternativen sind Zielgruppensspezifisch auszuwählen. In der Regel sprechen wir hier von Online-Kursen, Online-Seminaren, oder Online-Training. Wenn es speziell um eine Veranstaltung geht, die ausschließlich über Zoom, MS-Teams oder BigBlueButton gehalten wird, sprechen wir von einem Live-Online-Seminar oder Live-Online-Training.

Das Wort Web findet eher keiner Verwendung, wie zum Beispiel Web-Seminar. In der Regel verwenden wir Online oder entsprechend Live-Online als digitalen Lernangebotsbegriff.

Genauer wollten wir es nicht eingrenzen, da Konsens war, das Senioren vielleicht eher einen Online-Kurse buchen, während Jugendliche vielleicht eher zum Online-Training gehen.

Auf die Rechtlichen Hintergründe geht ein anderer Blog-Beitrag ein. Dieser heißt: Darf ich den Begriff „Webinar“ verwenden?

Mehr Möglichkeiten sich zum Thema Medienrecht zu informieren ist hier im Medienkompass, oder unter https://digitales-lernen-kirche.de


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